COMUNDO - Der einfache Weg ins Internet

30.07.2007
Aufgrund zahlreicher Hinweise, dass bei ehemals registrierten Lycos-Kunden ein Vertragsverhältnis bestand, welches eventuell automatisch von COMUNDO übernommen wurde, erstattet COMUNDO einige Kosten. Dieses betrifft ausschließlich die Kunden, die sich bei Lycos registriert hatten und Ihre Rechnung separat, also nicht mit der Rechnung der Deutschen Telekom erhalten haben. Für diese Kunden werden die Monate Juni + Juli 2007 rückwirkend zu den alten Konditionen abgerechnet. Eine Gutschrift erfolgt über die Abrechnung der Deutschen Telekom im Laufe des August. Ein Antrag ist nicht erforderlich, die Gutschrift erfolgt automatisch. Ab dem 01.08.2007 gelten auch für die ehemals registrierten Kunden die aktuellen Konditionen, die auf unserer Homepage veröffentlicht werden.

Bei dieser Erstattung handelt es sich um eine Kulanzerstattung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht! COMUNDO hat von Lycos weder Vertragsbedingungen noch Kundendaten registrierter User übergeben bekommen! Sie erhalten diese Erstattung nur, wenn Sie Ihre aktuellen Internetzugangsrechnungen vollständig bezahlt haben!

Für alle Kunden gilt: Ab dem 01.08.2007 entfällt der monatliche Mindestumsatz von 5 Euro. Eine Kündigung ist also nicht mehr erforderlich. Zugangskosten aus dem Monat Juli können natürlich noch im August abgerechnet werden.


Für alle ehemals nicht registrierten Kunden gilt:
Nicht registrierte Kunden müssen sich vor jeder Einwahl über die aktuell gültigen Tarife informieren. Für nicht registrierte User erfolgt keine Erstattung von Zugangskosten.

09.08.2007
Die am 30.07.2007 angekündigte Kulanzregelung ist vollumfänglich durchgeführt worden. Alle ehemals bei Lycos registrierten User haben eine Erstattung von uns über die Abrechnung der Deutschen Telekom übermittelt bekommen. Hierbei ist es uns gelungen, die Abrechnung für Juli bereits zu den alten Konditionen durchzuführen und parallel die Differenz zwischen den alten und neuen Tarifen für Juni zu erstatten. Das Datum der Gutschrift mag durch Bearbeitungsprozesse und Abrechnungsperioden bei einzelnen Usern variieren. In Einzelfällen mag es möglich sein, dass eine Erstattung erst im September auf der Telekom-Abrechnung erscheint.

Wichtig: Sofern Ihre Rechnungen nicht bereits beglichen sind oder umgehend über die Abrechnung der Deutschen Telekom beglichen werden, wird die Kulanzgutschrift wieder storniert und der alte Gesamtbetrag gegen Sie geltend gemacht!

Ab 01.08.2007 gelten wie angekündigt die jeweils aktuellen Konditionen für alle User, die die nicht mehr vermarkteten Rufnummern und Einwahldaten nutzen.