Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von Diensten der Sugar Telecom GmbH
Die Nutzung von Diensten der "Sugar Telecom GmbH" (im Folgenden:
SUGARCOM) erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die Dienstleistung SUGARCOM bietet einen Internetzugang und wird durch die
„Sugar Telecom GmbH“ erbracht. Die Leistung von SUGARCOM umfasst die
Bereitstellung einer ordnungsgemäßen Schnittstelle (Zugangsknoten) zum Internet
sowie die Vermittlung der Daten zwischen dem Kunden und dem Zugangsknoten über
das Verbindungsnetz von SUGARCOM. Für die Erbringung dieser Dienstleistung im
Wege des offenen Internet-by-Call (ohne Voranmeldung mit oder ohne monatlichen
Mindestumsatz) gelten insbesondere die Bestimmungen des
Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der
Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) sowie die vorliegenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses aktuellen und bekannt gegebenen Fassung. Die gesetzlichen
Bestimmungen des TKG und der TKV gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht
ausdrücklich auf diese Bestimmungen Bezug genommen wird. Die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen können jederzeit unter www.SUGARCOM.de eingesehen
werden.
1.2. Abweichende AGB des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn SUGARCOM
ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten die jeweils bei
Gesprächsbeginn aktuellen AGB und Preise der SUGARCOM.
1.3. Angebote der SUGARCOM sind immer freibleibend. Im Internet-by-Call-Verfahren
beginnt das Vertragsverhältnis, soweit nicht anderes vereinbart ist, mit dem
Zustandekommen der Verbindung. SUGARCOM ist nicht verpflichtet, den Auftrag
(Verbindungsanfrage) des Kunden anzunehmen.
1.4. Die vorliegenden Bedingungen gelten vorbehaltlich ihrer Änderung durch SUGARCOM
für die Dauer des Vertragsverhältnisses und gegebenenfalls über dessen
Beendigungszeitpunkt hinaus bis zur vollständigen Abwicklung der Ansprüche aus
dem Vertragsverhältnis.
1.5. Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde über einen
Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen Telekom AG oder einem anderen
Teilnehmernetzbetreiber verfügt, mit dem eine Zusammenschaltung besteht.
2.Leistungsumfang
2.1. SUGARCOM ermöglicht im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen
Möglichkeiten dem Kunden den Zugang zu Diensten der SUGARCOM über eine
bundesweit verfügbare Einwahlnummer. Der Zugang ist über die gängigen Standards
einer analogen Verbindung sowie über ISDN möglich und erfolgt
ausschließlich über das Point-to-Point Verbindungsprotokoll (PPP).
Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde über einen Teilnehmernetzanschluss
bei einem Teilnehmernetzbetreiber verfügt, der mit dem Verbindungsnetz von SUGARCOM
zusammengeschaltet ist (z.B. Deutsche Telekom AG) und der Kunde über die
notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt, um diese Daten zu empfangen.
2.2. Die Leistung von SUGARCOM umfasst die Bereitstellung einer
funktionstüchtigen Schnittstelle (Gateway) zum Internet für den Kunden zur
Übermittlung von Daten (IP-Paketen) aus bzw. zum Internet. Zusätzlich wird der
hierzu erforderliche Datenverkehr über das Verbindungsnetz von SUGARCOM
zwischen dem Anrufer und dem Zugangsknoten vermittelt.
2.3. SUGARCOM vermittelt über den Zugangsknoten nur den Zugang zum Internet, wie
es aktuell über die im Internet üblichen Verknüpfungen und Zugangswege
erreichbar ist. SUGARCOM hat außerhalb ihres eigenen Netzbereiches hierbei
keinen Einfluss auf die im Internet verfügbaren Ressourcen. Die
Leistungspflicht von SUGARCOM umfasst deshalb weder die Bereitstellung von
eigenen Inhalten, noch die Erreichbarkeit bestimmter Internet-Anbieter (Hosts)
oder die Verfügbarkeit bestimmter Inhalte. Die im Internet verfügbaren Inhalte
geben in keiner Weise die Auffassung oder Meinung von SUGARCOM wieder und
stellen ausschließlich fremde Inhalte dar, soweit sie nicht ausdrücklich von
der SUGARCOM als eigene Inhalte bezeichnet sind.
2.4. Da SUGARCOM nur den Zugang zum Internet bzw. nur eine Schnittstelle zum
Internet vermittelt, ist SUGARCOM gem. 8 bis 11 TDG nicht für die
im Internet angebotenen Dienste und Inhalte verantwortlich. Dies gilt
insbesondere für die im Internet verfügbaren Dienste von Informations- oder
Inhalteanbieter (Information- oder Content-Provider), die übertragenen Inhalte,
ihre technische Fehlerfreiheit und Freiheit von Viren, Freiheit von Rechten
Dritter oder die Eignung für einen bestimmten Zweck. SUGARCOM hat auch keinen
Einfluss auf die Übertragung der Daten im Internet selbst. Insoweit ergibt sich
auch keine Verantwortlichkeit für die Übertragungsleistungen (Geschwindigkeit,
Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit), soweit diese nicht durch das Netz der SUGARCOM,
sondern durch außerhalb dieses Netzbereichs liegende Umstände verursacht oder
beeinflusst werden.
2.5. Die Übertragungsgeschwindigkeit beträgt in Abhängigkeit der Leistung der
Gegenstelle beim Kunden (z.B. Modem) 14.400 bit/s, 28.800 bit/s, 33.600 bit/s
oder 64.000 bit/s über das Telefonnetz/ISDN oder über andere entsprechende
Netze. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Übertragungsleistung von der
Leistungsfähigkeit seines eigenen Systems abhängig ist und SUGARCOM in keiner
Weise für dessen Funktion verantwortlich ist. Die konkrete Übertragungsleistung
ist außerdem von der Übertragungsqualität im Internet abhängig und kann deshalb
variieren.
2.6. SUGARCOM ist berechtigt, die vertraglichen Verpflichtungen ganz oder
teilweise durch andere Telekommunikationsnetzbetreiber und/oder Diensteanbieter
erbringen zu lassen. Insbesondere ist SUGARCOM berechtigt, die Netzbetreiber
festzulegen, über deren Netz Verbindungen hergestellt und abgewickelt werden.
3.Vertragsschluss und -beendigung sowie Support
3.1. Internet-by-Call mit Mindestumsatz
Der das Kundenverhältnis begründende Vertrag kommt mit erstmaliger Einwahl
zustande (Internet-by-Call mit Mindestumsatz) und wird auf unbestimmte Zeit
geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende
gekündigt werden. Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt von
alledem unberührt.
3.2 Internet-by-Call ohne Voranmeldung
Der das Kundenverhältnis begründende Vertrag kommt für jeden Einzelfall
(Internet-by-Call) zustande, wenn der Kunde die von SUGARCOM angegebene
Zugangsnummer wählt und die Verbindung durch SUGARCOM aufgebaut wird. Der
Vertrag endet unmittelbar mit der Beendigung der Verbindung.
3.3. Der Nutzer bestätigt mit der Einwahl über einen SUGARCOM-Dienst, dass er
volljährig und voll geschäftsfähig ist. Bei der Einwahl wird die Einwahlnummer des Nutzers
registriert. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass der Anbieter den Nutzer
über diese Nummer telefonisch kontaktiert, um weitere Produkte und Dienstleistungen
anzubieten.
3.4. Für mit dem Dienst auftretende Probleme hat der Nutzer sich ausschließlich
an den SUGARCOM Support zu wenden. Der Support ist telefonisch unter der
kostenpflichtigen Rufnummer 0900-55660-555 (2,99 Euro pro Minute aus dem
Festnetz der T-Com, abweichende Gebühren aus den Mobilfunknetzen sind möglich),
Faxnummer 0900-55660-999 (2,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der T-Com,
abweichende Gebühren aus den Mobilfunknetzen sind möglich) oder per E-Mail
unter der Adresse service (at) sugarcom.de zu erreichen.
4.Preise und Rechnungsstellung
4.1. Der Kunde ist zur Zahlung der monatlichen Rechnungsbeträge verpflichtet,
die sich aus der jeweils aktuellen Preisliste von SUGARCOM ergeben. Die
Preisliste wird auf der Website von SUGARCOM (http://www.SUGARCOM.de) oder auf
andere geeignete Weise veröffentlicht. Es gilt jeweils die zu Verbindungsbeginn
gültige Preisliste. Alle Preise sind inklusive der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer angegeben.
4.2. Der Kunde ist vor dem Verbindungsaufbau verpflichtet, sich über die
aktuelle Preisliste zu informieren und erklärt sich mit dem Verbindungsaufbau
mit der jeweils aktuellen Preisliste einverstanden.
4.3. SUGARCOM hat das Recht, die angefallenen Entgelte entweder selbst in
Rechnung zu stellen und einzuziehen oder dies durch den Teilnehmernetzbetreiber
des Kunden, etwa die Deutsche Telekom AG, vornehmen zu lassen. SUGARCOM kann
auch einen Dritten damit beauftragen, die angefallenen Entgelte durch die
Deutsche Telekom einziehen zu lassen. Unabhängig davon, welcher Dienstleister
zum Einzug der Forderungen beauftragt wird, können Einwände gegen Tarifierungen
nur wirksam an SUGARCOM gerichtet werden. Hierbei ist unerheblich, welche
Rechnungs- oder Kontaktadresse auf der Abrechnung angegeben ist.
4.4. Die Rechnungen von SUGARCOM sind mit Zugang der Rechnung fällig. Der Kunde
ist gem. 266 BGB nicht zu Teilleistungen berechtigt. Die Zahlungspflicht
besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung
des Kundenanschlusses durch Dritte, die dem Kunden zuzurechnen ist, entstanden
sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Netzzugang in dem
entsprechenden Abrechnungszeitraum gar nicht genutzt wurde.
4.5. Der Kunde erhält von seinem Teilnehmernetzbetreiber unentgeltlich eine
nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung, wenn er dies vor dem
maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt. In diesem Fall werden jedoch die
Internetverbindungen über SUGARCOM wegen der gesetzlichen Vorgaben nicht
einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des
Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem
Teilnehmernetzbetreiber ausüben.
5.Zahlung und Verzugsregeln
5.1. Die Entgelte werden von SUGARCOM oder durch den Teilnehmernetzbetreiber
grundsätzlich im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto des Kunden eingezogen,
soweit der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt. Der Kunde erklärt bei der
Nutzung von Internet-by-Call-Leistungen, dass eine der Deutschen Telekom AG
erteilte Einzugsermächtigung auch hinsichtlich der Forderungen von SUGARCOM
gilt, die somit durch die Deutsche Telekom AG mit eingezogen werden können. Der
Rechnungsbetrag wird in diesem Fall frühestens am 10. Tag nach Rechnungsdatum
vom Konto des Kunden durch die Deutsche Telekom AG eingezogen.
5.2. Für zurückgegebene Lastschriften hat der Kunde SUGARCOM die angefallenen
Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung zu vertreten
hat. Falls der Kunde im Ausnahmefall, etwa bei verspäteter Zahlung aufgrund
einer zurückgegebenen Lastschrift oder fehlender Kontodeckung, auf andere Weise
zahlt, tritt die Tilgung bei SUGARCOM nur dann ein, wenn der Kunde in
ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere den Buchungscode) bei
der Zahlung angegeben hat. Letzteres gilt sinngemäß für die Leistungen Dritter.
5.3. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts
nach 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht
innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungszugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug,
werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens
entsprechend 288 Abs. 1 BGB Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder eines jeweilig entsprechenden
Nachfolgetarifs berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen
Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt SUGARCOM
vorbehalten.
5.4. Bei Forderungen von SUGARCOM kann der Kunde sein Recht auf Aufrechnung nur
dann geltend machen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig
sind. Er kann sein Zurückhaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn Gegenansprüche
aus diesem Vertragsverhältnis bestehen. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen SUGARCOM
ist nur nach vorheriger Zustimmung möglich.
6. Hinweise zu Änderungen und Tarifwechsel
6.1. SUGARCOM bleibt im Angebot der Leistung frei.
6.2. Art und Umfang der Leistung werden auf der Grundlage des derzeitigen
Standes des Internet und der technischen, rechtlichen und kommerziellen
Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internet angeboten. SUGARCOM wird sich
bemühen, dem Kunden bei der Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten im Internet
auch diese, gegebenenfalls auf getrennter vertraglicher Grundlage, zur
Verfügung zu stellen, ist jedoch rechtlich hierzu nicht verpflichtet.
6.3. Da es sich um einen Dienst ohne Voranmeldung im Wege des sog.
offenen Internet-by-Call handelt, kann SUGARCOM den Kunden nicht selbst über
Preisanpassungen und Tarifänderungen informieren. SUGARCOM bemüht sich aus
Gründen der allgemeinen Information, einigen Onlineportalen, die über
Internetzugänge berichten, die Tarifänderungen mitzuteilen. SUGARCOM kann
keinen Einfluss auf eine tatsächliche Veröffentlichung dieser Änderungen
nehmen.
7. Pflichten des Kunden im Internet
7.1. Der Kunde wird Daten ausschließlich unter Nutzung und Anerkennung der in
der Protokollfamilie TCP/IP (Internetprotokoll) verabschiedeten Standards
übermitteln. Der Kunde ist hierbei verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht
missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
a) keine übermäßige Belastung der Netze oder fremder Netzwerke, Rechner oder
Rechnersysteme durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu
verursachen, insbesondere das massenhafte Versenden von E-mails (Spam) zu
unterlassen;
b) es zu unterlassen, unberechtigt die Sicherheitssysteme eines fremden
Rechners, Rechnersystems, Netzwerkes oder Zugangsaccounts zu überwinden oder zu
umgehen (hacken), oder die Leistungsfähigkeit eines Rechners, Rechnersystems
oder Netzwerkes über die üblicherweise gewährten Leistungen hinaus, zu
beeinträchtigen (Denial of Service-Angriffe) oder Handlungen vorzunehmen, die
zur Vorbereitung solcher Tätigkeiten dienen (z.B. Portscans). In diesem Rahmen
hat der Nutzer es auch zu unterlassen, sich mit Hilfe des SUGARCOM-Netzes und
der im Rahmen des Leistungsangebots verfügbaren Dienste Daten oder
Informationen zu verschaffen, die nicht für ihn bestimmt sind. Darunter fällt
auch der Missbrauch des Dienstes zum Kopieren, Abhören oder Abfangen von E-Mail
Nachrichten oder sonstigen Informationen, die nicht für den Nutzer bestimmt
sind.
c) keine Inhalte zu versenden oder zu empfangen, die strafrechtliche
Tatbestände, wie Volksverhetzung (130 StGB), verbotene rechts- oder
linksextremistische Propaganda, persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen wie
Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung ( 185-189 StGB) oder Verbreitung
pornographischer Schriften ( 184 StGB) erfüllen oder Rechte Dritter wie
Namens-, Urheber- und Markenrechte verletzen, sowie nicht gegen die
Vorschriften des Jugendschutzes zu verstoßen.
7.2. Der Kunde hat die ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um den
unbefugten Zugriff Dritter auf das Netz von SUGARCOM unter Verwendung der
Endeinrichtungen des Kunden zu verhindern. Hierzu wird der Kunde insbesondere
nur Endeinrichtungen verwenden, die insoweit dem Stand der Technik entsprechen.
Der Kunde wird die vor oder nach dem Erwerb der Endeinrichtung erteilten
Sicherheitshinweise des Herstellers beachten.
7.3. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten aus Abs. 1 oder Abs. 2, so
ist SUGARCOM berechtigt, den Nutzer zur Einhaltung dieser Nutzungsregeln
abzumahnen und/oder eine Aufwandsentschädigung zu verlangen, beiden
Parteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. geringeren Schadens
vorbehalten. Der wiederholte Verstoß gegen diese Nutzungsregeln auch nach
erfolgter Abmahnung berechtigt SUGARCOM zur außerordentlichen Kündigung unter
sofortiger Sperrung des Zugangs. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann SUGARCOM
sofort ohne vorherige Abmahnung das bestehende Vertragsverhältnis unter
sofortiger Sperrung der Inhalte kündigen.
7.4. Der Kunde hat SUGARCOM den aus solchen Pflichtverletzungen resultierenden
Schaden zu ersetzen. Der Kunde stellt SUGARCOM von allen Nachteilen frei, die
Dritten wegen zu vertretender schädigender Handlungen des Kunden entstehen.
8.Urheberrechte, Datenschutz
8.1. SUGARCOM beachtet die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen
Bestimmungen, insbesondere jene des TKG und des BDSG. Hiernach hat die
Datenverarbeitung insbesondere folgenden Inhalt und Umfang:
8.2. SUGARCOM darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und
nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über
Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich dessen inhaltlicher
Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten).
Verbindungsdaten werden erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit und
solange dies zum Herstellen und Aufrechterhalten der
Telekommunikationsverbindung und das ordnungsgemäße Ermitteln der Entgelte
sowie deren Nachweis erforderlich ist. Soweit es für die Begründung und etwaige
Änderung des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher
Ausgestaltung und der Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen
erforderlich ist, darf SUGARCOM oder ein von ihr beauftragter Dritter, der
seinen Sitz auch im Ausland haben darf, soweit er auf die Einhaltung deutscher
Datenschutzbestimmungen verpflichtet worden ist, personenbezogene Daten des
Kunden erheben und verarbeiten. Für die Inkassierung der Entgelte können die
Dienstleistungen eines Inkassounternehmens genutzt werden ( 97 Abs. 1 Satz 3
TKG).
8.3. Hinsichtlich der Verarbeitung von Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken
gilt Folgendes: Die Verbindungsdaten werden im Regelfall maximal innerhalb der
gesetzlichen Fristen ab Rechnungsstellung vollständig gespeichert, soweit der
Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber keine andere Speicherung
verlangt hat. Der Kunde hat die Wahl, dass die Zielnummer vollständig oder
unter Kürzung um die letzten drei Ziffern gespeichert wird oder dass die
Verbindungsdaten mit Versendung der Rechnung an den Kunden vollständig gelöscht
werden. Macht der Kunde von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, wird die
Zielrufnummer ungekürzt und vollständig gespeichert. Verlangt der Kunde
gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber die Kürzung der Verbindungsdaten um
die letzten drei Ziffern oder gar die Löschung der Verbindungsdaten mit
Rechnungsversand, kann keine entsprechende Überprüfung der Einwendungen des
Kunden gegen die Rechnungshöhe erfolgen. Eine vollständige Prüfung der
Einzelverbindungen innerhalb der Speicherfrist ist nur möglich, wenn eine
vollständige Speicherung der Verbindungsdaten erfolgt.
8.4. Dem Kunden ist bekannt, dass unverschlüsselt im Internet preisgegebene
Daten, auch wenn dies per E-Mail erfolgt, von Dritten mitgelesen werden können.
Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, die von ihm in das Internet
eingebrachten Daten durch Verschlüsselung oder in sonstiger Weise gegen
Missbrauch zu schützen. SUGARCOM ist gegenüber dem Kunden nicht verpflichtet,
technische oder rechtliche Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen.
8.5. SUGARCOM ist bei der Versendung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch
den Kunden zu denjenigen Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die zur
Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen, wie z. B. Datentransport,
notwendig sind.
9.Haftung, Höhere Gewalt
Für Vermögensschäden haftet SUGARCOM gem. § 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag
von 12.500 € je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die
Haftung auf 10 Millionen € je schadenverursachendes Ereignis begrenzt.
Übersteigen die Beträge, die von mehreren Kunden auf Grund desselben
Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in
dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur
Höchstgrenze steht. Diese Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden
vorsätzlich verursacht wurde.
Im Übrigen ist vertragliche und außervertragliche Haftung von SUGARCOM auf
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die
Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit handelt. Die Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz, die vorvertragliche Haftung und die Haftung aus
Garantieerklärungen bleiben hiervon unberührt.
9.2.
Alle Haftungsregeln gelten auch für die Haftung der SUGARCOM für ihre
Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sowie deren persönliche
Haftung.
10. Widerrufsbelehrung
Ist der Kunde ein Verbraucher, so gilt für Fernabsatzgeschäfte
folgendes:
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen
in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt einen Tag
nach Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. Brief, Fax,
E-Mail). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung
des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
"Sugar Telecom GmbH", Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, Telefax:
0900-55660-999 (2,99 Euro/Min. aus dem Festnetz der T-COM, abweichende Kosten
aus den Mobilfunkentzen sind möglich) oder per E-Mail an service (at) sugarcom.de.
Wichtiger Hinweis:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn SUGARCOM mit der Ausführung der
Dienstleistungen mit Ihrer Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben.
Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf.
Wertersatz leisten.
- Ende der Widerrufsbelehrung -
11. Schlussvorschriften
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als
ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich
aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber
Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen,
die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
11.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam
sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Es gelten
stattdessen die gesetzlichen Regelungen.
Stand: 01.01.2008