COMUNDO - Der einfache Weg ins Internet

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Nutzung von Diensten der Sugar Telecom GmbH


Die Nutzung von Diensten der "Sugar Telecom GmbH" (im Folgenden: SUGARCOM) erfolgt ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:

1. Vertragsgegenstand
1.1. Die Dienstleistung SUGARCOM bietet einen Internetzugang und wird durch die „Sugar Telecom GmbH“ erbracht. Die Leistung von SUGARCOM umfasst die Bereitstellung einer ordnungsgemäßen Schnittstelle (Zugangsknoten) zum Internet sowie die Vermittlung der Daten zwischen dem Kunden und dem Zugangsknoten über das Verbindungsnetz von SUGARCOM. Für die Erbringung dieser Dienstleistung im Wege des offenen Internet-by-Call (ohne Voranmeldung mit oder ohne monatlichen Mindestumsatz) gelten insbesondere die Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) und der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) sowie die vorliegenden  Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen und bekannt gegebenen Fassung. Die gesetzlichen Bestimmungen des TKG und der TKV gelten auch dann, wenn nachfolgend nicht ausdrücklich auf diese Bestimmungen Bezug genommen wird. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können jederzeit unter  www.SUGARCOM.de eingesehen werden.

1.2. Abweichende AGB des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn SUGARCOM ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten die jeweils bei Gesprächsbeginn aktuellen AGB und Preise der SUGARCOM.

1.3. Angebote der SUGARCOM sind immer freibleibend. Im Internet-by-Call-Verfahren beginnt das Vertragsverhältnis, soweit nicht anderes vereinbart ist, mit dem Zustandekommen der Verbindung. SUGARCOM ist nicht verpflichtet, den Auftrag (Verbindungsanfrage) des Kunden anzunehmen.

1.4. Die vorliegenden Bedingungen gelten vorbehaltlich ihrer Änderung durch SUGARCOM für die Dauer des Vertragsverhältnisses und gegebenenfalls über dessen Beendigungszeitpunkt hinaus bis zur vollständigen Abwicklung der Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.

1.5. Voraussetzung der Diensteerbringung ist, dass der Kunde über einen Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen Telekom AG oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber verfügt, mit dem eine Zusammenschaltung besteht.

2.Leistungsumfang
2.1. SUGARCOM ermöglicht im Rahmen ihrer technischen und betrieblichen Möglichkeiten dem Kunden den Zugang zu Diensten der SUGARCOM über eine bundesweit verfügbare Einwahlnummer. Der Zugang ist über die gängigen Standards einer analogen Verbindung sowie über ISDN  möglich und erfolgt ausschließlich über das Point-to-Point Verbindungsprotokoll (PPP). Voraussetzung hierfür ist, dass der Kunde über einen Teilnehmernetzanschluss bei einem Teilnehmernetzbetreiber verfügt, der mit dem Verbindungsnetz von SUGARCOM zusammengeschaltet ist (z.B. Deutsche Telekom AG) und der Kunde über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügt, um diese Daten zu empfangen.

2.2. Die Leistung von SUGARCOM umfasst die Bereitstellung einer funktionstüchtigen Schnittstelle (Gateway) zum Internet für den Kunden zur Übermittlung von Daten (IP-Paketen) aus bzw. zum Internet. Zusätzlich wird der hierzu erforderliche Datenverkehr über das Verbindungsnetz von SUGARCOM zwischen dem Anrufer und dem Zugangsknoten vermittelt.

2.3. SUGARCOM vermittelt über den Zugangsknoten nur den Zugang zum Internet, wie es aktuell über die im Internet üblichen Verknüpfungen und Zugangswege erreichbar ist. SUGARCOM hat außerhalb ihres eigenen Netzbereiches hierbei keinen Einfluss auf die im Internet verfügbaren Ressourcen. Die Leistungspflicht von SUGARCOM umfasst deshalb weder die Bereitstellung von eigenen Inhalten, noch die Erreichbarkeit bestimmter Internet-Anbieter (Hosts) oder die Verfügbarkeit bestimmter Inhalte. Die im Internet verfügbaren Inhalte geben in keiner Weise die Auffassung oder Meinung von SUGARCOM wieder und stellen ausschließlich fremde Inhalte dar, soweit sie nicht ausdrücklich von der SUGARCOM als eigene Inhalte bezeichnet sind.

2.4. Da SUGARCOM nur den Zugang zum Internet bzw. nur eine Schnittstelle zum Internet vermittelt, ist SUGARCOM gem.  8 bis 11  TDG nicht für die im Internet angebotenen Dienste und Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die im Internet verfügbaren Dienste von Informations- oder Inhalteanbieter (Information- oder Content-Provider), die übertragenen Inhalte, ihre technische Fehlerfreiheit und Freiheit von Viren, Freiheit von Rechten Dritter oder die Eignung für einen bestimmten Zweck. SUGARCOM hat auch keinen Einfluss auf die Übertragung der Daten im Internet selbst. Insoweit ergibt sich auch keine Verantwortlichkeit für die Übertragungsleistungen (Geschwindigkeit, Fehlerfreiheit und Verfügbarkeit), soweit diese nicht durch das Netz der SUGARCOM, sondern durch außerhalb dieses Netzbereichs liegende Umstände verursacht oder beeinflusst werden.

2.5. Die Übertragungsgeschwindigkeit beträgt in Abhängigkeit der Leistung der Gegenstelle beim Kunden (z.B. Modem) 14.400 bit/s, 28.800 bit/s, 33.600 bit/s oder 64.000 bit/s über das Telefonnetz/ISDN oder über andere entsprechende Netze. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass die Übertragungsleistung von der Leistungsfähigkeit seines eigenen Systems abhängig ist und SUGARCOM in keiner Weise für dessen Funktion verantwortlich ist. Die konkrete Übertragungsleistung ist außerdem von der Übertragungsqualität im Internet abhängig und kann deshalb variieren.

2.6. SUGARCOM ist berechtigt, die vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch andere Telekommunikationsnetzbetreiber und/oder Diensteanbieter erbringen zu lassen. Insbesondere ist SUGARCOM berechtigt, die Netzbetreiber festzulegen, über deren Netz Verbindungen hergestellt und abgewickelt werden.

3.Vertragsschluss und -beendigung sowie Support
3.1. Internet-by-Call mit Mindestumsatz
Der das Kundenverhältnis begründende Vertrag kommt mit erstmaliger Einwahl zustande (Internet-by-Call mit Mindestumsatz) und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Vertrag kann mit einer Frist von 7 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.  Das Recht zu außerordentlichen Kündigung bleibt von alledem unberührt.

3.2 Internet-by-Call ohne Voranmeldung
Der das Kundenverhältnis begründende Vertrag kommt für jeden Einzelfall (Internet-by-Call) zustande, wenn der Kunde die von SUGARCOM angegebene Zugangsnummer wählt und die Verbindung durch SUGARCOM aufgebaut wird. Der Vertrag endet unmittelbar mit der Beendigung der Verbindung.

3.3. Der Nutzer bestätigt mit der Einwahl über einen SUGARCOM-Dienst, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist.
Bei der Einwahl wird die Einwahlnummer des Nutzers registriert. Der Nutzer ist damit einverstanden, dass der Anbieter den Nutzer über diese Nummer telefonisch kontaktiert, um weitere Produkte und Dienstleistungen anzubieten.

3.4. Für mit dem Dienst auftretende Probleme hat der Nutzer sich ausschließlich an den SUGARCOM Support  zu wenden. Der Support ist telefonisch unter der kostenpflichtigen Rufnummer 0900-55660-555 (2,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der T-Com, abweichende Gebühren aus den Mobilfunknetzen sind möglich), Faxnummer 0900-55660-999 (2,99 Euro pro Minute aus dem Festnetz der T-Com, abweichende Gebühren aus den Mobilfunknetzen sind möglich) oder per E-Mail unter der Adresse service (at) sugarcom.de zu erreichen.

4.Preise und Rechnungsstellung
4.1. Der Kunde ist zur Zahlung der monatlichen Rechnungsbeträge verpflichtet, die sich aus der jeweils aktuellen Preisliste von SUGARCOM ergeben. Die Preisliste wird auf der Website von SUGARCOM (http://www.SUGARCOM.de) oder auf andere geeignete Weise veröffentlicht. Es gilt jeweils die zu Verbindungsbeginn gültige Preisliste. Alle Preise sind inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer angegeben.

4.2. Der Kunde ist vor dem Verbindungsaufbau verpflichtet, sich über die aktuelle Preisliste zu informieren und erklärt sich mit dem Verbindungsaufbau mit der jeweils aktuellen Preisliste einverstanden.

4.3. SUGARCOM hat das Recht, die angefallenen Entgelte entweder selbst in Rechnung zu stellen und einzuziehen oder dies durch den Teilnehmernetzbetreiber des Kunden, etwa die Deutsche Telekom AG, vornehmen zu lassen. SUGARCOM kann auch einen Dritten damit beauftragen, die angefallenen Entgelte durch die Deutsche Telekom einziehen zu lassen. Unabhängig davon, welcher Dienstleister zum Einzug der Forderungen beauftragt wird, können Einwände gegen Tarifierungen nur wirksam an SUGARCOM gerichtet werden. Hierbei ist unerheblich, welche Rechnungs- oder Kontaktadresse auf der Abrechnung angegeben ist.

4.4. Die Rechnungen von SUGARCOM sind mit Zugang der Rechnung fällig. Der Kunde ist gem. 266 BGB nicht zu Teilleistungen berechtigt. Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte, die dem Kunden zuzurechnen ist, entstanden sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Netzzugang in dem entsprechenden Abrechnungszeitraum gar nicht genutzt wurde.

4.5. Der Kunde erhält von seinem Teilnehmernetzbetreiber unentgeltlich eine nach Einzelverbindungen aufgeschlüsselte Rechnung, wenn er dies vor dem maßgeblichen Abrechnungszeitraum beantragt. In diesem Fall werden jedoch die Internetverbindungen über SUGARCOM wegen der gesetzlichen Vorgaben nicht einzeln aufgeführt. Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.

5.Zahlung und Verzugsregeln
5.1. Die Entgelte werden von SUGARCOM oder durch den Teilnehmernetzbetreiber grundsätzlich im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto des Kunden eingezogen, soweit der Kunde hierzu seine Einwilligung erteilt. Der Kunde erklärt bei der Nutzung von Internet-by-Call-Leistungen, dass eine der Deutschen Telekom AG erteilte Einzugsermächtigung auch hinsichtlich der Forderungen von SUGARCOM gilt, die somit durch die Deutsche Telekom AG mit eingezogen werden können. Der Rechnungsbetrag wird in diesem Fall frühestens am 10. Tag nach Rechnungsdatum vom Konto des Kunden durch die Deutsche Telekom AG eingezogen.

5.2. Für zurückgegebene Lastschriften hat der Kunde SUGARCOM die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung zu vertreten hat. Falls der Kunde im Ausnahmefall, etwa bei verspäteter Zahlung aufgrund einer zurückgegebenen Lastschrift oder fehlender Kontodeckung, auf andere Weise zahlt, tritt die Tilgung bei SUGARCOM nur dann ein, wenn der Kunde in ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere den Buchungscode) bei der Zahlung angegeben hat. Letzteres gilt sinngemäß für die Leistungen Dritter.

5.3. Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach  286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 21 Tagen ab Rechnungszugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens entsprechend  288 Abs. 1 BGB Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder eines jeweilig entsprechenden Nachfolgetarifs berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt SUGARCOM vorbehalten.

5.4. Bei Forderungen von SUGARCOM kann der Kunde sein Recht auf Aufrechnung nur dann geltend machen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind. Er kann sein Zurückhaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis bestehen. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen SUGARCOM ist nur nach vorheriger Zustimmung möglich.

6. Hinweise zu Änderungen und Tarifwechsel
6.1. SUGARCOM bleibt im Angebot der Leistung frei.

6.2. Art und Umfang der  Leistung werden auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internet und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internet angeboten. SUGARCOM wird sich bemühen, dem Kunden bei der Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten im Internet auch diese, gegebenenfalls auf getrennter vertraglicher Grundlage, zur Verfügung zu stellen, ist jedoch rechtlich hierzu nicht verpflichtet.

6.3.  Da es sich um einen Dienst ohne Voranmeldung im Wege des sog. offenen Internet-by-Call handelt, kann SUGARCOM den Kunden nicht selbst über Preisanpassungen und Tarifänderungen informieren. SUGARCOM bemüht sich aus Gründen der allgemeinen Information, einigen Onlineportalen, die über Internetzugänge berichten, die Tarifänderungen mitzuteilen. SUGARCOM kann keinen Einfluss auf eine tatsächliche Veröffentlichung dieser Änderungen nehmen.

7. Pflichten des Kunden im Internet
7.1. Der Kunde wird Daten ausschließlich unter Nutzung und Anerkennung der in der Protokollfamilie TCP/IP (Internetprotokoll) verabschiedeten Standards übermitteln. Der Kunde ist hierbei verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
a) keine übermäßige Belastung der Netze oder fremder Netzwerke, Rechner oder Rechnersysteme durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu verursachen, insbesondere das massenhafte Versenden von E-mails (Spam) zu unterlassen;
b) es zu unterlassen, unberechtigt die Sicherheitssysteme eines fremden Rechners, Rechnersystems, Netzwerkes oder Zugangsaccounts zu überwinden oder zu umgehen (hacken), oder die Leistungsfähigkeit eines Rechners, Rechnersystems oder Netzwerkes über die üblicherweise gewährten Leistungen hinaus, zu beeinträchtigen (Denial of Service-Angriffe) oder Handlungen vorzunehmen, die zur Vorbereitung solcher Tätigkeiten dienen (z.B. Portscans). In diesem Rahmen hat der Nutzer es auch zu unterlassen, sich mit Hilfe des SUGARCOM-Netzes und der im Rahmen des Leistungsangebots verfügbaren Dienste Daten oder Informationen zu verschaffen, die nicht für ihn bestimmt sind. Darunter fällt auch der Missbrauch des Dienstes zum Kopieren, Abhören oder Abfangen von E-Mail Nachrichten oder sonstigen Informationen, die nicht für den Nutzer bestimmt sind.
c) keine Inhalte zu versenden oder zu empfangen, die  strafrechtliche Tatbestände, wie Volksverhetzung (130 StGB), verbotene rechts- oder linksextremistische Propaganda, persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen wie Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung ( 185-189 StGB) oder Verbreitung pornographischer Schriften ( 184 StGB) erfüllen oder Rechte Dritter wie Namens-, Urheber- und Markenrechte verletzen, sowie nicht gegen die Vorschriften des Jugendschutzes zu verstoßen.

7.2. Der Kunde hat die ihm zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um den unbefugten Zugriff Dritter auf das Netz von SUGARCOM unter Verwendung der Endeinrichtungen des Kunden zu verhindern. Hierzu wird der Kunde insbesondere nur Endeinrichtungen verwenden, die insoweit dem Stand der Technik entsprechen. Der Kunde wird die vor oder nach dem Erwerb der Endeinrichtung erteilten Sicherheitshinweise des Herstellers beachten.

7.3. Verstößt der Kunde gegen seine Pflichten aus  Abs. 1 oder Abs. 2, so ist SUGARCOM berechtigt, den Nutzer zur Einhaltung dieser Nutzungsregeln abzumahnen und/oder eine Aufwandsentschädigung  zu verlangen, beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. geringeren Schadens vorbehalten. Der wiederholte Verstoß gegen diese Nutzungsregeln auch nach erfolgter Abmahnung berechtigt SUGARCOM zur außerordentlichen Kündigung unter sofortiger Sperrung des Zugangs. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann SUGARCOM sofort ohne vorherige Abmahnung das bestehende Vertragsverhältnis unter sofortiger Sperrung der Inhalte kündigen.

7.4. Der Kunde hat SUGARCOM den aus solchen Pflichtverletzungen resultierenden Schaden zu ersetzen. Der Kunde stellt SUGARCOM von allen Nachteilen frei, die Dritten wegen zu vertretender schädigender Handlungen des Kunden entstehen.

8.Urheberrechte, Datenschutz
8.1. SUGARCOM beachtet die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere jene des TKG und des BDSG. Hiernach hat die Datenverarbeitung insbesondere folgenden Inhalt und Umfang:

8.2. SUGARCOM darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsdienstleistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Verbindungsdaten werden erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit und solange dies zum Herstellen und Aufrechterhalten der Telekommunikationsverbindung und das ordnungsgemäße Ermitteln der Entgelte sowie deren Nachweis erforderlich ist. Soweit es für die Begründung und etwaige Änderung des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und der Bereitstellung von Telekommunikationsdienstleistungen erforderlich ist, darf SUGARCOM oder ein von ihr beauftragter Dritter, der seinen Sitz auch im Ausland haben darf, soweit er auf die Einhaltung deutscher Datenschutzbestimmungen verpflichtet worden ist, personenbezogene Daten des Kunden erheben und verarbeiten. Für die Inkassierung der Entgelte können die Dienstleistungen eines Inkassounternehmens genutzt werden ( 97 Abs. 1 Satz 3 TKG).

8.3. Hinsichtlich der Verarbeitung von Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken gilt Folgendes: Die Verbindungsdaten werden im Regelfall maximal innerhalb der gesetzlichen Fristen ab Rechnungsstellung vollständig gespeichert, soweit der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber keine andere Speicherung verlangt hat. Der Kunde hat die Wahl, dass die Zielnummer vollständig oder unter Kürzung um die letzten drei Ziffern gespeichert wird oder dass die Verbindungsdaten mit Versendung der Rechnung an den Kunden vollständig gelöscht werden. Macht der Kunde von seinem Wahlrecht keinen Gebrauch, wird  die Zielrufnummer ungekürzt und vollständig gespeichert. Verlangt der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber die Kürzung der Verbindungsdaten um die letzten drei Ziffern oder gar die Löschung der Verbindungsdaten mit Rechnungsversand, kann keine entsprechende Überprüfung der Einwendungen des Kunden gegen die Rechnungshöhe erfolgen. Eine vollständige Prüfung der Einzelverbindungen innerhalb der Speicherfrist ist nur möglich, wenn eine vollständige Speicherung der Verbindungsdaten erfolgt.

8.4. Dem Kunden ist bekannt, dass unverschlüsselt im Internet preisgegebene Daten, auch wenn dies per E-Mail erfolgt, von Dritten mitgelesen werden können. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, die von ihm in das Internet eingebrachten Daten durch Verschlüsselung oder in sonstiger Weise gegen Missbrauch zu schützen. SUGARCOM ist gegenüber dem Kunden nicht verpflichtet, technische oder rechtliche Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen.

8.5. SUGARCOM ist bei der Versendung urheberrechtlich geschützter Inhalte durch den Kunden zu denjenigen Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die zur Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen, wie z. B. Datentransport, notwendig sind.

9.Haftung, Höhere Gewalt
Für Vermögensschäden haftet SUGARCOM gem. § 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag von 12.500 € je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf 10 Millionen € je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die von mehreren Kunden auf Grund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Diese Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

Im Übrigen ist vertragliche und außervertragliche Haftung von SUGARCOM auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit es sich nicht um die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht oder die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.  Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, die  vorvertragliche Haftung und die Haftung aus Garantieerklärungen bleiben hiervon unberührt.

9.2.
Alle Haftungsregeln gelten auch für die Haftung der SUGARCOM für ihre Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sowie deren persönliche Haftung.

10. Widerrufsbelehrung
 Ist der Kunde ein Verbraucher, so gilt für Fernabsatzgeschäfte  folgendes:

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen
in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt einen Tag nach Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail).  Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:

"Sugar Telecom GmbH", Friedrichstraße 171, 10117 Berlin, Telefax: 0900-55660-999 (2,99 Euro/Min. aus dem Festnetz der T-COM, abweichende Kosten aus den Mobilfunkentzen sind möglich) oder per E-Mail an service (at) sugarcom.de.

Wichtiger Hinweis:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn SUGARCOM mit der Ausführung der Dienstleistungen mit Ihrer Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat.

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.   

- Ende der Widerrufsbelehrung -


11. Schlussvorschriften
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

11.2 Ist der Vertragspartner ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart. Gleiches gilt gegenüber Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb von Deutschland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

11.3 Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.  Es gelten stattdessen die gesetzlichen Regelungen.


Stand: 01.01.2008