COMUNDO - Der einfache Weg ins Internet

Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
der Sugar Telecom GmbH für die Erbringung
von Sprachdienstleistungenohne Voranmeldung

1 Allgemeines

1.1 Sugar Telecom GmbH, nachfolgend “SugarCom” genannt, ist ein Marketing Service Unternehmen, das die Verbindungen des Lizenzhalters genutzter Netzbetreiberkennzahlen diverser Carrier vermarktet. Dies betrifft u.a. das Angebot von bundesweiten Sprachdienstleistungen, die nach den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) sowie, der Telekommunikationsdatenschutz verordnung (TDSV) angeboten werden.
Die Bestimmungen des TKG, der TKV und der TDSV gelten für die Erbringung von Sprachdienstleistungen auch dann, wenn die nachfolgenden AGB nicht ausdrücklich darauf Bezug nehmen. Der SugarCom bleibt es vorbehalten, für besondere Leistungen gesonderte AGB zu bestimmen, die in diesem Fall den vorliegenden Bestimmungen vorgehen.

1.2 Die nachfolgenden im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post veröffentlichten Bedingungen gelten für alle Sprachdienstleistungen, die die SugarCom für den Vertragspartner (nachfolgend “Kunde/Nutzer” genannt) erbringt, soweit für besondere Dienstleistungen keine vorrangig anderen Bestimmungen der SugarCom Geltung finden. Diese und zukünftige Dienstleistungen werden nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen sowie deren zukünftigen Änderungen erbracht. Widersprechende AGB des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn die SugarCom ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Das für die Herstellung der Verbindung betriebene Telekommunikationsnetz weist über einen Zeitraum von 365 Tagen eine gemittelte Verfügbarkeit von 97,5% auf. Diese Netzleistungen werden bei anderen Netzbetreibern eingekauft.

1.4 Angebote der SugarCom sind immer freibleibend. Das Vertragsverhältnis, soweit nicht anderes vereinbart ist, beginnt mit dem Zustandekommen der Verbindung. Das Vertragsverhältnis wird jeweils nur für die Dauer der durch die Wahl der Diensterufnummer (Verbindungsnetzbetreiberkennzahl, Zugangsnummer, Auskunftsnummer, etc.) des jeweils gewählten Dienstes (vgl. dazu die Beschreibungen unter Ziff. 2) eingeleiteten erfolgreichen Telefonverbindung einschließlich der Weitervermittlung geschlossen. Eine erfolgreiche Verbindung ist davon abhängig, dass der Teilnehmernetzbetreiber des Kunden (Deutsche Telekom AG), die Durchschaltung der Verbindung über SugarCom unterstützt. Das jeweilige Nutzungsverhältnis und dementsprechend das zugrunde liegende Vertragsverhältnis endet jeweils mit der Beendigung der Verbindung durch den Kunden oder SugarCom bzw. den Teilnehmer, zu dem der Anruf weiter vermittelt wurde.

1.5 Die vorliegenden Bedingungen gelten in der jeweils bekannt gegebenen aktuellen Fassung für die Dauer des Vertragsverhältnisses und gegebenenfalls über dessen Beendigungszeitpunkt hinaus bis zur vollständigen Abwicklung der Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.

1.6 Die SugarCom hat das Recht, die Bestimmungen jederzeit zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden grundsätzlich im Amtsblatt der Regulierungsbehörde veröffentlicht.

1.7 Voraussetzung der Diensterbringung durch SugarCom ist, dass der Kunde über einen Teilnehmernetzanschluss bei der Deutschen Telekom AG oder einem anderen Teilnehmernetzbetreiber verfügt, mit dem eine Zusammenschaltung besteht.

2 Leistungen der SugarCom

2.1 Call-by-Call-Sprachtelefoniedienst

2.1.1 Die SugarCom bietet dem Kunden die Vermittlung zu Telefonverbindungen innerhalb des nationalen oder internationalen Festnetzes sowie des nationalen Mobilfunknetzes und zu internationalen Mobilfunknetzen an, soweit entsprechende Zusammenschaltungsvereinbarungen der Deutschen Telekom AG oder der SugarCom mit anderen nationalen oder internationalen Netzbetreibern geschlossen sind. Die Vermittlung von Ortsgesprächen (Anrufer und Zielteilnehmer sind im selben Ortsnetz) ist nur möglich, wenn SugarCom diese zukünftig anbietet.

2.1.2 Der Vertrag kommt für jede einzelne Verbindung zu Stande, wenn der Kunde die Verbindungsnetzbetreiber-Kennziffer (VNB) der SugarCom vorwählt und die SugarCom die Verbindung aufbaut. Der Vertrag endet unmittelbar mit dem Ende der Verbindung.

2.1.3 Die VNB-Kennziffer der SugarCom wird gesondert im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation oder auf andere geeignete Weise bekannt gegebenen.

2.2 Internet-by-Call-Dienste

2.2.1 Soweit SugarCom Internet-by-Call-Dienste anbietet, gelten hierzu die getrennten AGB.

2.3 Zahlung der Entgelte

2.3.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Entgelte verpflichtet, wie sie sich aus der jeweils aktuellen Preisliste ergeben. Diese Preisliste ist im Amtsblatt der Regulierungsbehörde (RegTP) veröffentlicht oder wird dem Kunden auf andere geeignete Weise, etwa durch die Veröffentlichung auf der Homepage, bekannt gegeben. Der Kunde hat hierbei jede Nutzung seines Telefonanschlusses zu vergüten, die er in zurechenbarer Weise ermöglicht oder gestattet hat. Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Für jede erfolgreiche Anwahl von SugarCom fällt einmalig der durch die Preisliste bestimmte Verbindungspreis an (vgl. dazu Ziff. 4). Zusätzlich entstehen pro Minute angefangener Verbindungszeit Kosten in Höhe des Minutenpreises, ggf. ist ein Mindestumsatz pro Gespräch fällig.
 

2.5 Übergreifende Regelungen für die vorgenannten Dienste

2.5.1 Die SugarCom ist berechtigt, die vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch andere Telekommunikationsnetzbetreiber und/oder Diensteanbieter erbringen zu lassen. Insbesondere ist SugarCom berechtigt, die Netzbetreiber festzulegen, über deren Netz Verbindungen hergestellt und gehalten werden.

2.5.2 Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten der SugarCom und den jeweils mit der SugarCom kooperierenden Netzbetreibern.

2.5.3 Besteht der begründete Verdacht, dass der Kunde die Dienstleistungen der SugarCom missbräuchlich nutzt, ist SugarCom jederzeit nach Maßgabe von § 19 TKV berechtigt, ihre Leistungen einzustellen.

2.5.4 SugarCom ist verpflichtet, Störungen des Netzbetriebes im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich zu beseitigen, bzw. beseitigen zu lassen.

2.5.5 Im Falle von Höherer Gewalt, Streiks und/oder Aussperrungen ist SugarCom in jedem Falle von ihrer Leistungspflicht befreit.

3 Obliegenheiten des Kunden

3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die SugarCom bei ihrer Tätigkeit so zu unterstützen, dass sie ihre vertragsgemäßen Leistungen in der vereinbarten Qualität erbringen kann.

3.2 Der Kunde wird alle ihm bekannt werdenden Umstände, die die Qualität der SugarCom-Dienste beeinträchtigen können, unverzüglich der SugarCom mitteilen.

3.3 Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen zu benutzen oder Anwendungen auszuführen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von SugarCom zur Verfügung gestellten Netzes führen können.

3.4 Der Kunde darf Verbindungen zu SugarCom nur bestimmungsgemäß und nach Maßgabe der Telekommunikationsgesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung benutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die von SugarCom angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.

3.5 Der Nutzer verpflichtet sich zu einer rechtmäßigen Benutzung der Dienste von SugarCom. Er versichert im Rahmen der Benutzung keine strafrechtlich relevanten Inhalte zu benutzen oder zu verbreiten sowie gegen sonstige Rechte Dritter (insbesondere Schutzrechte und Wettbewerbsrechte) zu verstoßen.

Der Kunde wird alle angemessenen Schutzvorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass andere Nutzer, insbesondere Kinder und Jugendliche, über den Dienst Kenntnis oder Zugang von Inhalten im o.g. Sinne erhalten. Der Kunde erkennt an, dass die SugarCom als reiner Zugangsvermittler keine Prüfung der übermittelten Inhalte vornehmen kann.

Erbringt der Kunde durch die Leistung der SugarCom im Internet oder anderen Netzen eigene Dienste, so dass er als Diensteanbieter im Sinne des Teledienstegesetzes (TDG) gilt, ist er vertraglich verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigem Inhalt anzubieten oder zu übermitteln und den Jugend- Daten- und Urheberschutz zu beachten.
Verstößt der Kunde in schuldhafter Weise gegen eine dieser Pflichten, steht der SugarCom das Recht zur Sperrung des Zugangs für den Kunden sowie das Recht zu, Schadensersatz wegen des durch die Pflichtverletzung entstandenen Schadens zu verlangen.

3.6 Der Nutzer stellt SugarCom von jeglichen Ansprüchen Dritter aufgrund widerrechtlicher Nutzung des Netzes frei. Der Nutzer unterrichtet SugarCom unverzüglich von jeglicher Inanspruchnahme Dritter aufgrund einer widerrechtlichen Nutzung des Netzes.

3.7 Der Nutzer erklärt, dass er, wenn er absichtlich oder unabsichtlich, wissentlich oder unwissentlich Dritten die Benutzung seines Dienstzuganges ermöglicht, voll verantwortlich ist für alle Diensthandlungen dieser Person, für die Kontrolle des Zugangs und die Verwendung durch diese Person und für die Folgen jeder Art des Missbrauchs. Der Nutzer haftet für jeglichen insoweit auftretenden Missbrauch, und hat alle Kosten der unberechtigten Nutzung zu tragen.

3.8 Erlangt SugarCom von einer unerlaubten Handlung des Nutzers Kenntnis oder wird SugarCom nach §§ 10, 11 TDG von einer vermeintlich unerlaubten Handlung durch Dritte in Kenntnis gesetzt, wird SugarCom im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten an die Strafverfolgungs- und Ordnungsbehörden weitergeben. Sollte zuvor aufgrund von Rechtsvorschriften eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Übermittlung oder der beanstandeten Handlung durch SugarCom erforderlich sein, wird SugarCom diesem nachkommen.

3.9 Die Störungsbehandlung der Systeme (Computer, Modem usw.), welche in der Betriebssphäre des Kunden liegen, obliegt ausschließlich dem Kunden.

Der Kunde trägt deshalb auch die alleinige Verantwortung für die Gewährung von ausreichender Sicherheit für sein System.

3.10 Die SugarCom behält sich das Recht vor, im Notfall oder im Falle einer gesetzlichen Verpflichtung den Zugang für jedwede Person unverzüglich zu sperren oder den Netzzugang zeitweise wegen Reparaturen, Wartungs- oder anderen notwendigen Arbeiten im Zusammenhang mit dem Netz- oder Telefonsystem auszusetzen.

Die SugarCom ist deshalb ohne Vorankündigung berechtigt, insbesondere den Zugang zu rechtswidrigen oder sittenwidrigen Inhalten im Internet jederzeit zu sperren.

3.11 Der Kunde ist vor dem Verbindungsaufbau verpflichtet, sich über die aktuelle Preisliste zu informieren und erklärt sich mit dem Verbindungsaufbau mit der jeweils aktuellen Preisliste einverstanden.

4 Entgelte, Zahlungsbedingungen und Verzugsregelung

4.1 Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet, die sich aus den für den jeweilig in Anspruch genommen Dienst (vgl. Ziff. 2) jeweils bei Verbindungsbeginn gültigen SugarCom-Preislisten ergeben, die im Amtsblatt der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation oder auf andere geeignete Weise, etwa durch die Veröffentlichung auf der Homepage, bekannt gegeben werden, oder die dem Kunden vor Verbindungsbeginn durch die kostenlose Tarifansage mitgeteilt wurden. Falls die Tarife angesagt werden, erklärt der Kunde mit der Fortführung der Verbindung sein Einverständnis mit diesen Tarifen.

4.2 Die angefallenen Entgelte werden durch den Teilnehmernetzbetreiber des Kunden, die Deutsche Telekom AG, in Rechnung gestellt. Diese Beträge sind auf der Rechnung unter dem Namen "Verbindungen über PAIXAS GmbH" gelistet und sind in diesem Falle entsprechend den Vereinbarungen zwischen dem Teilnehmernetzbetreiber und dem Kunden gemeinsam mit der Forderung des Teilnehmernetzbetreibers zu begleichen.

4.3 Die Rechnungen der SugarCom sind mit Zugang der Rechnung fällig. Der Kunde ist gem. § 266 BGB nicht zu Teilleistungen berechtigt. Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch die befugte oder unbefugte Nutzung des Kundenanschlusses durch Dritte, die dem Kunden zuzurechnen ist, entstanden sind. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Netzzugang in dem entsprechenden Abrechnungszeitraum gar nicht genutzt wurde.

4.4 Hat der Kunde seinem Teilnehmernetzbetreiber (Deutsche Telekom AG) eine Einzugsermächtigung erteilt, werden die angefallenen Entgelte der SugarCom ebenfalls im Einzugsermächtigungsverfahren vom Konto des Kunden durch den Teilnehmernetzbetreiber eingezogen. Der Kunde erklärt bei der Nutzung von Leistungen der SugarCom , dass eine der Deutschen Telekom AG erteilte Einzugsermächtigung auch hinsichtlich der Forderungen der SugarCom gilt, die somit durch die Deutsche Telekom AG miteingezogen werden können. Zahlungen an die Deutsche Telecom AG wegen Forderungen der SugarCom  haben für den Kunden befreiende Wirkung.

4.5 Für zurückgegebene Lastschriften hat der Kunde der SugarCom die angefallenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, in dem er die Zurückweisung zu vertreten hat. Falls der Kunde, etwa bei verspäteter Zahlung aufgrund einer zurückgegebenen Lastschrift oder fehlenden Kontodeckung, auf andere Weise zahlt, tritt die Tilgung bei der SugarCom nur dann ein, wenn der Kunde in ausreichender Weise den Verwendungszweck (insbesondere den Buchungscode der SugarCom) bei der Zahlung angegeben hat. Letzteres gilt sinngemäß für die Leistungen Dritter.

4.6 Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen von SugarCom kann der Kunde nur innerhalb der Frist geltend machen, die in der Rechnung seines Teilnehmernetzbetreibers oder der Rechnung von SugarCom bestimmt wird, sowie schriftlich an die in der jeweiligen Rechnung angegebenen Adresse zu richten. Der Kunde wird in den einzelnen Rechnungen auf die Einwendungsfrist sowie die Adresse zur Erhebung der Einwendungen aufmerksam gemacht werden. Nach Fristablauf gilt die Rechnung als genehmigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben insoweit unberührt, als SugarCom eine Überprüfung der Einwendungen nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen möglich ist.

4.7 Der Kunde kommt unbeschadet des gesetzlichen automatischen Verzugseintritts nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug, wenn er die Rechnungsbeträge nicht innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungszugang zahlt. Kommt der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank oder eines jeweilig entsprechenden Nachfolgetarifs berechnet. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzugs (z.B. Mahnkosten nach Verzugseintritt) bleibt der SugarCom vorbehalten.

4.8 Bei Forderungen der SugarCom kann der Kunde sein Recht auf Aufrechnung nur dann geltend machen, wenn seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig sind. Er kann sein Zurückhaltungsrecht nur dann geltend machen, wenn Gegenansprüche aus diesem Vertragsverhältnis bestehen. Eine Abtretung von Ansprüchen gegen die SugarCom ist nur nach vorheriger Zustimmung möglich.

5 Haftung, Höhere Gewalt

5.1 Bei Vermögensschäden haftet die SugarCom für sich und ihre Erfüllungsgehilfen gem. § 7 TKV höchstens bis zu einem Betrag von € 12.500 je Schadensfall. Gegenüber der Gesamtheit der Kunden ist die Haftung auf € 10 Millionen je schadenverursachendes Ereignis begrenzt. Übersteigen die Beträge, die mehreren Kunden aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung entfällt, wenn der Schaden vorsätzlich verursacht wurde.

5.2 Für andere Schäden des Kunden und soweit § 7 TKV keine Anwendung findet, haftet die SugarCom für sich und ihre Erfüllungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls die SugarCom oder ihre Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzen oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der SugarCom oder ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer Kardinalspflicht nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung der SugarCom auf solche vertragstypischen Schäden begrenzt, die für die SugarCom zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise vorhersehbar waren. Dieser vorhersehbare Schaden wird mit maximal € 13.000 beziffert.

5.3 Die Haftung der SugarCom für zugesicherte Eigenschaften, Personenschäden sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

5.4 Für die Folgen von Störungen und Unterbrechungen ihrer Telekommunikations-Dienstleistungen haftet die SugarCom insoweit nicht, als diese nach Art und Dauer unabwendbar oder für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb des SugarCom-Dienstes erforderlich sind. Ebenso kann die SugarCom nicht haftbar gemacht werden für die Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen, wenn die Nichterfüllung auf Ereignisse zurückzuführen ist, die außerhalb des Einflussbereichs der Vertragspartner liegen.

5.5 Soweit die Haftung von SugarCom wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Organe, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von SugarCom.

6 Datenschutz

6.1 Die SugarCom beachtet die jeweils gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere jene der Telekommunikationsdatenschutzverordnung (TDSV), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Personenbezogenen Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffenen eingewilligt hat oder das BDSG, TKG, TDSV und das TDDSG bzw. eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt.

6.2 Hiernach hat die Datenverarbeitung insbesondere folgenden Inhalt und Umfang: Die SugarCom darf personenbezogene Daten des Kunden erheben, verarbeiten und nutzen, soweit die Daten erforderlich sind, um ein Vertragsverhältnis über Telekommunikations-Dienstleistungen einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung mit dem Kunden zu begründen oder zu ändern (Bestandsdaten). Verbindungsdaten werden erhoben, verarbeitet und gespeichert, soweit und solange dies zum Herstellen und Aufrechterhalten der Telekommunikationsverbindung und das ordnungsgemäße Ermitteln der Entgelte sowie deren Nachweis erforderlich ist. Soweit es für die Begründung und etwaige Änderung des Vertragsverhältnisses einschließlich dessen inhaltlicher Ausgestaltung und der Bereitstellung von Telekommunikations-Dienstleistungen erforderlich ist, darf SugarCom oder ein von ihr beauftragter Dritter, der seinen Sitz auch im Ausland haben darf, soweit er auf die Einhaltung deutscher Datenschutzbestimmungen verpflichtet worden ist, personenbezogene Daten des Kunden erheben und verarbeiten. Für das Inkasso der Entgelte können die Dienstleistungen eines Inkassounternehmens genutzt werden (§ 7 Abs. 1 S. 2 TDSV).

6.3 Hinsichtlich der Verarbeitung von Verbindungsdaten zu Abrechnungszwecken gilt folgendes: Die Verbindungsdaten werden maximal innerhalb der gesetzlichen Frist von 6 Monaten ab Rechnungsstellung um drei Ziffern gekürzt gespeichert, soweit der Kunde gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber keine andere Speicherung (vollständige Speicherung oder sofortige Löschung) verlangt hat. Nach Fristablauf ist die SugarCom bzw. der rechnungsstellende Teilnehmernetzbetreiber aus Datenschutzgründen verpflichtet, die der Rechnung zugrunde liegenden Verbindungsdaten zu löschen, soweit der Kunde keine fristgerechten Einwendungen gegen die Rechnung erhoben hat. Anschließende Einwendungen können deshalb gemäß § 16 Abs. 2 TKV nicht mehr berücksichtigt werden. Diese maximale Speicherfrist beträgt 6 Monate ab Rechnungsversand. Verlangt der Kunde die Löschung der Verbindungsdaten mit Rechnungsversand, kann keine entsprechende Überprüfung erfolgen. Eine vollständige Prüfung der Einzelverbindungen innerhalb der Speicherfrist ist nur möglich, wenn der Kunde die vollständige Speicherung der Zielrufnummer bzw. einen vollständigen Einzelverbindungsnachweis verlangt hat. Der Speicherwunsch bzw. der Einzelverbindungsnachweis ist gegenüber der Deutschen Telekom AG als rechnungsstellender Teilnehmernetzbetreiber des Kunden zu beantragen.

6.4 Wünscht der Kunde einen Einzelgesprächsnachweis, so hat er sicherzustellen, dass sämtliche, auch künftige, Nutzer des Anschlusses darauf hingewiesen werden, dass die Verbindungsdaten zur Erteilung des Einzelgesprächsnachweises gespeichert werden. Bei Anschlüssen in Betrieben und Behörden hat der Kunde die Mitarbeiter informiert und wird künftige Mitarbeiter unverzüglich informieren und hat den Betriebsrat oder die Personalvertretung beteiligt, soweit dies nach den gesetzlichen Vorschriften erforderlich ist.

6.5 Sofern der Kunde einen Einzelverbindungsnachweis gegenüber seinem rechnungsstellenden Teilnehmernetzbetreiber beantragt, werden ihm auch die einzelnen Verbindungen über SugarCom entsprechend einzeln aufgeführt, soweit die jeweiligen Dienstleistungen von dem Teilnehmernetzbetreiber aufgelistet werden (bspw. für Call-by-Call-Verbindungen, nicht jedoch für Internet-by-Call-Dienste – vgl. zu den Leistungsbeschreibungen oben Ziff. 2). Der Kunde kann sein Wahlrecht bezüglich des Einzelverbindungsnachweises nur einheitlich gegenüber seinem Teilnehmernetzbetreiber ausüben.

6.6 SugarCom wahrt das Fernmeldegeheimnis nach den gesetzlichen Vorgaben.

7 Schlussbestimmungen

7.1 SugarCom behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zukunft einschließlich der Tarife zu ändern oder zu ergänzen. Mit jeder Nutzung der Dienste von SugarCom erklären sich die Nutzer mit der jeweils gültigen Fassung dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden.

7.2 Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der beschriebenen Dienste der SugarCom diesen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ist München ausschließlicher Gerichtsstand, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen festen Wohnsitz hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Wirksamwerden dieser Bedingungen ins Ausland verlegt hat oder wenn sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

7.3 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der SugarCom und dem Kunden gilt ausschließlich das für Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des einheitlichen internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.

7.4 Sämtliche vertragliche Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der gesonderten schriftlichen Bestätigung seitens SugarCom.

7.5 Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen dennoch wirksam.

7.6 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von SugarCom auf einen Dritten übertragen.

Stand Juni 2007